Eine Sprachalarmanlage (SAA) ist Teil einer Lautsprecheranlage (ELA). Sie besorgt das akustische Informieren über einen anstehenden Alarm, nicht das Detektieren von Alarmbedingungen oder das Melden eines Alarms.
Eine Sprachalarmanlage kann in Gebäuden für Notfallsituationen eingesetzt werden, um Personen zu veranlassen einen Bereich schnell und geordnet zu räumen.
Wird ein Brand durch eine entsprechende Sensorik detektiert und über eine entsprechende Anlage gemeldet, können mithilfe einer Sprachalarmanlage gezielte Informationen, wie zum Beispiel Verhaltensanweisungen, durch Sprache an die betroffenen Personen oder Gruppen weitergegeben werden, um somit die Wahrnehmungszeit zu verkürzen und gleichzeitig die Gefahr einer Panik abzuwenden und eine geordnete Evakuierung zu gewährleisten.
Eine Sprachalarmierung in der Lautsprecheranlage (ELA) kann manuell oder durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst werden. Dies geschieht automatisch und gesteuert. Ist eine Sprachalarmierung vorgesehen, unterliegt sie ähnlichen sicherheitstechnischen Anforderungen wie die der BMA (DIN VDE 0833-4, DIN EN 54-16, DIN EN 54-24, DIN EN 54-2, DIN 14675:2012-04).
Brandfalldurchsagen müssen kurz, klar und verständlich sein. Daher ist die Sprachverständlichkeit eine komplexe Anforderung an eine SAA. Auch müssen mehrsprachige Durchsagen berücksichtigt werden. Beim heutigen Baustil (z.B. Glas, Stahl, Beton, glatten Flächen) liegen sehr häufig ungünstige raumakustische Bedingungen vor. Hier sind geeignete Messungen zwingend erforderlich. Folgende Faktoren sind zu berücksichtigen: